Die Dekanatsjugendkammer vertritt die Belange der evangelischen Jugendarbeit im Dekanatsbezirk. Sie wird jeweils auf die Dauer von zwei Jahren gebildet. Sie wirkt bei der Anstellung hauptberuflicher Mitarbeiter/innen und der Berufung der Dekanatsjugendpfarrer/innen mit. Sie regt an und plant gemeinsame Veranstaltungen und Mitarbeiter/innenbildungsmaßnahmen und berät sich bei Konzeptions- und Strukturfragen. Sie begleitet kritisch die Arbeit des/des Dekanatsjugendpfarrer/in und des/der Dekanatsjugendreferent/in und nimmt deren Jahresberichte entgegen. Sie verteilt die Mittel für die Jugendarbeit im Dekanatsbezirk. Sie wählt aus ihrem Kreis eine/n Vorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/innen und benennt die Vertreter/innen für die Dekanatssynode und den Kreisjugendring.